Wann gilt die Vorlage, wann der Notar?
| Situation | Vorlage nutzen? |
|---|---|
| Hausboot ohne Grundstück, ohne Erbbaurecht | Ja |
| Floating Home zusammen mit einem Grundstück | Nein, Notar |
| Floating Home im Erbbaurecht oder mit Erbbaurecht | Nein, Notar |
Der Grund: Ein Vertrag, durch den jemand verpflichtet wird, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, braucht eine notarielle Beurkundung (§ 311b BGB). Auf Verträge über Erbbaurechte gilt das entsprechend (§ 11 ErbbauRG, Stand: Oktober 2026). Ein Kaufvertrag für ein Floating Home mit Grundstück oder Erbbaurecht braucht deshalb einen Notar. Nutze diese Vorlage dafür nicht. Bei Fragen die zuständige Stelle oder einen Notar fragen.
Was in einen Hausboot-Kaufvertrag gehört
Ein Hausboot-Kaufvertrag (Muster) sollte mindestens enthalten:
- Daten von Verkäufer und Käufer
- Eindeutige Beschreibung des Boots: Typ, Baujahr, Länge, Breite, Rumpf-Nummer oder Registerdaten, sofern vorhanden
- Mitverkauftes Zubehör und Inventar als Liste
- Kaufpreis, Zahlungsweise und Zeitpunkt der Übergabe
- Zustand und bekannte Mängel
- Regelung zur Gewährleistung
- Angaben zu Liegeplatz, Pacht- oder Mietvertrag, falls er übergehen soll
- Eigentumsnachweis und Erklärung, dass das Boot frei von Rechten Dritter ist
- Ort, Datum und Unterschriften
Gewährleistung und Mängel
Im Privatverkauf wird die Gewährleistung häufig ausgeschlossen. Der Ausschluss hat Grenzen: Der Verkäufer kann sich nicht darauf berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB, Stand: Oktober 2026). Nenne deshalb alle bekannten Mängel im Vertrag. Als Käufer lass das Boot vorher prüfen, siehe Hausboot gebraucht kaufen worauf achten.
Eingetragene Schiffe und Liegeplatz
Ist das Boot im Binnenschiffsregister eingetragen, gelten zusätzliche Regeln. Mehr zur Eintragung steht unter Hausboot anmelden. Der Liegeplatz ist meist nicht automatisch Teil des Kaufs. Pacht- und Mietverträge brauchen oft die Zustimmung der anderen Partei. Mehr dazu bei Liegeplatz für Hausboot.
Kaufvertrag Floating Home
Ein Kaufvertrag für ein Floating Home hängt davon ab, was verkauft wird. Wird nur das schwimmende Haus als Fahrzeug verkauft, kann die Vorlage passen. Gehört ein Grundstück oder ein Erbbaurecht dazu, ist ein Notar nötig. Grundlagen zur Bauart stehen bei Floating Home kaufen.
Vor und nach dem Vertrag
Vor dem Vertrag lohnt ein Blick auf die Kosten, siehe was ein Hausboot kostet. Wer verkaufen will, kann hier Hausboot verkaufen und den Wert mit dem Hausboot-Preis-Check einschätzen.
Diese Vorlage ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall eine Anwältin, einen Anwalt oder die zuständige Behörde fragen.
Häufige Fragen
Für welche Hausboote gilt die Vorlage?
Nur für Hausboote ohne Grundstück und ohne Erbbaurecht, also bewegliche Wasserfahrzeuge. Sie gilt nicht für schwimmende Häuser, die mit einem Grundstück oder Erbbaurecht verkauft werden.
Wann brauche ich einen Notar?
Ein Vertrag, der zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks verpflichtet, muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Für Verträge über Erbbaurechte gilt das entsprechend (§ 11 Abs. 2 ErbbauRG). Das betrifft Floating Homes mit Grundstück oder im Erbbaurecht (Stand: Oktober 2026).
Darf ich die Gewährleistung ausschließen?
Im Privatverkauf ist ein Ausschluss üblich. Er gilt aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB, Stand: Oktober 2026).
Ist die Vorlage Rechtsberatung?
Nein. Sie ist eine Orientierung. Für den Einzelfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt, bei Grundstücken ein Notar.
Was gilt bei eingetragenen Binnenschiffen?
Für Schiffe, die im Binnenschiffsregister eingetragen sind, gelten besondere Regeln. Frage vor dem Verkauf das zuständige Registergericht oder einen Fachanwalt.
Quellen & Stand
Rechts- und Preisangaben: Stand: Oktober 2026 · zuletzt aktualisiert 04.10.2026. Angaben ohne Gewähr; im Einzelfall die zuständige Behörde fragen. Keine Rechtsberatung.
- BGB § 311b Verträge über Grundstücke, das künftige Vermögen und den Nachlass – Bundesministerium der Justiz (abgerufen 04.10.2026)
- BGB § 444 Haftungsausschluss – Bundesministerium der Justiz (abgerufen 04.10.2026)
- ErbbauRG § 11 Anwendung der Vorschriften über Grundstücke – Bundesministerium der Justiz (abgerufen 04.10.2026)