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Liegeplätze für Hausboote kaufen, mieten & pachten

Der Liegeplatz für Hausboot und Floating Home ist in Deutschland der Engpass des Marktes: Das Angebot an genehmigten Plätzen ist begrenzt, wie auch Wikipedia als bedeutenden Kostenfaktor festhält (Wikipedia). Das Boot lässt sich kaufen, der Platz oft nicht. Diese Seite erklärt, welche Platzarten es gibt, welche Behörden mitreden und worauf du bei Vertrag und Wohnsitz achtest. Passende Anzeigen stehen oben auf der Seite.

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Vier Arten von Liegeplätzen

1. Marina oder Yachthafen. Du schließt einen Liegevertrag mit dem Betreiber. Das ist die einfachste Lösung, aber nicht jede Marina lässt Hausboote oder Dauerwohnen zu. Frage nach Bootsbreite, Tiefgang, Anschlüssen und danach, ob eine Nutzung als Wohnung erlaubt ist.

2. Private Wasserfläche mit Steg. Du pachtest oder besitzt ein Grundstück am Wasser samt Steg. Der Reiz ist die Selbstbestimmung, der Haken das Recht: Auch hier sind wasser- und baurechtliche Genehmigungen nötig, und das Ufer muss zugänglich sein. Angebote mit Grundstück findest du unter Hausboot mit Liegeplatz kaufen.

3. Bundeswasserstraße. Flüsse und Kanäle des Bundes unterstehen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Wer hier festmachen will, braucht in der Regel eine Genehmigung des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes.

4. See mit Eigentümer oder Verein. An Seen gehört die Wasserfläche oft einem privaten Eigentümer, einer Gemeinde, einem Land oder einem Verein. Die Liegeplatzvergabe regeln dann Satzung oder Vertrag. Reviere dazu: Hausboot kaufen Mecklenburgische Seenplatte, Hausboot Schweriner See und Hausboot Leipziger Neuseenland.

Genehmigungen: WSA, WSV und Untere Wasserbehörde

Auf Bundeswasserstraßen braucht man nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA, gehört zur Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, WSV) für Benutzungen der Bundeswasserstraße sowie für Errichtung, Veränderung und Betrieb von Anlagen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Schifffahrt beeinträchtigen kann (§ 31 WaStrG, Stand: Oktober 2026). Die Anzeige beim WSA kann den Antrag ersetzen.

Bei anderen Gewässern ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, nach Landesrecht. Anlagen in oder an Gewässern, zu denen Stege gehören, müssen so errichtet und betrieben werden, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind (§ 36 WHG, Stand: Oktober 2026). Die Landeswassergesetze regeln die Details. Mehr im Ratgeber Hausboot Genehmigung. Im Einzelfall die zuständige Behörde fragen.

Baurecht für schwimmende Häuser

Für Vorhaben, bei denen bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden, gelten §§ 30 bis 37 BauGB (§ 29 BauGB). Ob ein schwimmendes Haus als bauliche Anlage gilt, entscheidet die Behörde. Wird ein Bebauungsplan aufgestellt, kann die Gemeinde ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen auf dem Wasser festsetzen. Die BauNVO nennt als Sondergebiete etwa Gebiete für Fremdenverkehr und Hafengebiete und verlangt, dass Zweckbestimmung und Art der Nutzung festgesetzt werden (§ 11 BauNVO). Praktisch heißt das: Frage bei der Gemeinde nach dem Bebauungsplan und der zulässigen Nutzung. Hintergrund für Schwimmhäuser: Floating Home kaufen.

Wohnen am Liegeplatz: Wohnsitz, Abwasser, Strom

Wer auf dem Boot wohnen will, braucht mehr als eine Genehmigung für den Steg. Nach § 20 Bundesmeldegesetz sind Wohnschiffe nur dann Wohnungen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden (§ 20 BMG, Stand: Oktober 2026). Für den Hauptwohnsitz muss außerdem die örtliche Planung Dauerwohnen erlauben. Wer einen Hausboot Liegeplatz zum Wohnen sucht, sollte also zuerst die Gemeinde fragen. Die Seite Hausboot zum Wohnen kaufen und der Ratgeber Auf dem Hausboot wohnen gehen darauf ein.

Dazu kommen Versorgung und Entsorgung: Stromanschluss, Frischwasser, Abwasser und Fäkalientank. Frage vor Vertragsabschluss, welche Anschlüsse vorhanden sind, wer sie wartet und wie Abwasser entsorgt wird. Hilfe gibt der Ratgeber Hausboot Strom.

Kaufen, mieten, pachten

Viele suchen einen Hausboot Liegeplatz kaufen, tatsächlich sind Pacht und Miete verbreiteter, weil Wasserflächen häufig nicht dem Bootsbesitzer gehören. Wer ein Hausboot Liegeplatz mieten möchte, schließt meist einen Liegevertrag mit Marina oder Eigentümer. Wer einen Wasserliegeplatz Hausboot pachten will, vereinbart in der Regel einen Pachtvertrag mit Laufzeit. Ein Dauerliegeplatz Hausboot meint einen Platz, der ganzjährig und auf längere Zeit vergeben wird. Achte bei allen Verträgen auf:

  • Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen
  • Übertragbarkeit bei Verkauf des Boots
  • Größenbegrenzungen (Länge, Breite, Tiefgang)
  • Nutzungszweck: Freizeit, Wohnen, Vermietung
  • Haftung und Versicherung
  • Strom-, Wasser- und Entsorgungsanschlüsse

Zu den Kosten gibt es einen eigenen Ratgeber: Hausboot Liegeplatz Kosten. Gesamtübersicht: Was kostet ein Hausboot.

Liegeplatz und Revier

Wie die Lage ist, hängt vom Revier ab. Regionale Seiten bieten dir Orientierung:

Einen Überblick liefert auch der Beitrag Hausboot Liegeplätze Großstadt.

Typische Stolpersteine

  • Platz ohne Genehmigung: Ein Steg, der seit Jahren steht, ist nicht automatisch genehmigt. Frage nach dem Bescheid.
  • Wohnen nur geduldet: Eine Duldung ist keine Zulassung. Sie kann enden, etwa wenn sich Planung oder Eigentümer ändern.
  • Gebundene Plätze: Manche Plätze sind an Person, Boot oder Vereinsmitgliedschaft gebunden und lassen sich nicht ohne Weiteres übertragen.
  • Zu wenig Reserve: Tiefgang, Breite und Wasserstand ändern sich. Prüfe, ob das Boot auch bei Niedrigwasser sicher liegt.
  • Versorgung unklar: Wer zahlt Strom und Wasser und wie wird abgerechnet? Auch das gehört in den Vertrag.

So gehst du vor

  1. Revier und Platzart festlegen.
  2. Klären, wer Eigentümer der Wasserfläche ist (Bund, Land, Gemeinde, privat).
  3. Behörden fragen: WSA bzw. Untere Wasserbehörde, Bauamt, Meldebehörde.
  4. Vertragsunterlagen prüfen und Übertragbarkeit klären.
  5. Erst dann den Bootskauf abschließen, oder beides gemeinsam: Hausboot mit Liegeplatz kaufen.

Auf die Suche gehst du mit einem Suchauftrag: Gib Revier, Bootsgröße und Wunschplatz an. Hersteller und Modelle siehst du unter Hausboot Hersteller. Die Startseite: Hausboot kaufen.

Häufige Fragen

Welche Arten von Liegeplätzen gibt es für Hausboote?

Typisch sind Marinas und Yachthäfen, private Wasserflächen mit Steg, Plätze an Bundeswasserstraßen sowie Plätze an Seen, deren Fläche einem Eigentümer, Verein oder Land gehört. Jede Art hat eigene Genehmigungs- und Vertragsfragen.

Brauche ich eine Genehmigung für den Liegeplatz?

Meist ja. Auf Bundeswasserstraßen ist es die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (§ 31 WaStrG). Auf anderen Gewässern entscheidet die Untere Wasserbehörde. Dazu kann Baurecht kommen (Stand: Oktober 2026).

Kann ich auf dem Liegeplatz wohnen und mich anmelden?

Nur wenn Planungsrecht und Gemeinde das Dauerwohnen zulassen. Nach § 20 Bundesmeldegesetz gilt ein Wohnschiff nur dann als Wohnung, wenn es nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird (Stand: Oktober 2026). Die Gemeinde klärt den Einzelfall.

Kann ich einen Liegeplatz kaufen oder nur pachten?

Ein Kauf betrifft meist ein Grundstück mit Wasserfläche oder bestimmte Rechte daran, nicht das Gewässer selbst. Häufiger sind Miet- und Pachtverträge. Lass Verträge im Einzelfall prüfen.

Wo finde ich die Kosten für einen Liegeplatz?

Preise schwanken stark nach Region und Platzart. Eine Einordnung gibt der Ratgeber zu den Liegeplatzkosten. Auf dieser Seite nennen wir keine Beträge, die wir nicht belegen können.

Quellen & Stand

Rechts- und Preisangaben: Stand: Oktober 2026 · zuletzt aktualisiert 04.10.2026. Angaben ohne Gewähr; im Einzelfall die zuständige Behörde fragen. Keine Rechtsberatung.

  1. Hausboot (Liegeplatz als Kostenfaktor, begrenztes Angebot) – Wikipedia (abgerufen 04.10.2026)
  2. § 11 BauNVO Sonstige Sondergebiete – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
  3. § 29 BauGB Begriff des Vorhabens – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
  4. § 20 BMG Begriff der Wohnung – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
  5. § 31 WaStrG Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
  6. § 36 WHG Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)