Zwei Modelle, zwei Regelwerke
| Stationäre Vermietung | Fahrende Vermietung (Charter) | |
|---|---|---|
| Typisch | Ferienhausboot, das am Liegeplatz bleibt, Buchung über Portale wie Airbnb | Boot fährt mit Mietern auf Bundeswasserstraßen |
| Wichtigste Regeln | Liegeplatzvertrag, Bau- und Wasserrecht, Steuern, ggf. Registrierung der Kurzzeitvermietung | Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung, Bootszeugnis, Charterbescheinigung |
| Führerschein der Gäste | Nicht relevant, solange das Boot nicht fährt | Relevant; Charterbescheinigung oder passender Führerschein |
Mischformen gibt es auch: Manche Eigner vermieten ein Boot am Liegeplatz, lassen Gäste aber kleine Ausfahrten machen. Sobald das Boot am Verkehr teilnimmt, greifen die Charterregeln.
Erste Frage: Darfst du an diesem Liegeplatz vermieten?
Bevor du ein Inserat schaltest, kläre drei Dinge schriftlich:
- Liegeplatzvertrag: Erlaubt der Verpächter oder Hafenbetreiber die Vermietung an Dritte oder nur die Eigennutzung? Preise und Vertragsarten findest du bei hausboot liegeplatz kosten und liegeplatz für hausboot.
- Bau- und Wasserrecht: Ein Boot, das als Unterkunft dient, kann bauplanungsrechtlich anders bewertet werden als ein Sportboot. Welche Genehmigungen in Frage kommen, steht im Ratgeber hausboot genehmigung. Auf Bundeswasserstraßen kommt die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts hinzu.
- Versicherung: Siehe unten und im Ratgeber hausboot versicherung.
Wer dauerhaft an Bord wohnt und nur gelegentlich vermietet, sollte außerdem die Wohnsitzfrage im Blick haben; die Grundlagen stehen in auf dem hausboot wohnen.
Fahrende Vermietung: die Sportbootvermietungsverordnung
Für die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen gilt die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV). Sie gilt „für das Vermieten und Mieten von Sportbooten zur Teilnahme am Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen“ (§ 1). Ob ein dauerhaft festliegendes Ferienhausboot darunter fällt, ist nicht ausdrücklich geregelt; frag dafür das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA).
Was als Vermietung und als Sportboot gilt
- Vermietung ist die entgeltliche Überlassung eines Sportbootes zum Gebrauch an wechselnde Mieter. Eine Testfahrt für Kaufinteressenten bis 48 Stunden zählt nicht dazu.
- Sportboot ist ein für Sport- oder Erholungszwecke genutztes Wasserfahrzeug unter 20 m Länge, dessen Produkt aus Länge × Breite × Tiefgang 100 Kubikmeter nicht erreicht (§ 2).
Bootszeugnis und Fahrtauglichkeit
Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist. Die Zulassung erteilt das WSA auf Antrag des Unternehmens als Bootszeugnis (§ 3). Voraussetzung ist ein Nachweis der Fahrtauglichkeit. Als Nachweis kommen in Frage (§ 5):
- eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung,
- ein gültiges Abnahmeprotokoll eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Boots- und Yachtsachverständigen,
- eine gültige EU-Konformitätserklärung nach der Richtlinie 2013/53/EU.
Das Boot erhält ein Vermietungskennzeichen, das unter anderem den Kennbuchstaben „V“ enthält (§ 7). Bauliche Änderungen, die die Fahrtauglichkeit beeinflussen können, meldest du dem WSA.
Pflichten als Vermieter
Die Verordnung nennt zahlreiche Pflichten (§ 8). Dazu gehören:
- Du darfst nicht vermieten, wenn du weißt oder wissen musst, dass das Boot nicht fahrtauglich ist.
- Das Bootszeugnis und die dort festgelegten Auflagen und Ausrüstung müssen vorhanden sein.
- Keine Vermietung an Personen, die das Boot offensichtlich nicht bedienen können oder wegen Alkohol, Drogen oder gesundheitlicher Mängel erkennbar nicht sicher führen können.
- Mindestalter: keine Vermietung an Kinder unter 12 Jahren; bei Motorbooten nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.
- Du darfst nur an Personen vermieten, die zum Führen des Bootes berechtigt sind, oder an Mieter mit Charterbescheinigung.
- An der Liegestelle hältst du ein fahrbereites Boot und mindestens einen Rettungsring bereit; der Wortlaut der Verordnung hängt an der Betriebsstätte aus.
Charterbescheinigung: Hausboot ohne Führerschein vermieten
Wer ein Boot unter 15 m Länge an Gäste ohne Führerschein vermieten will, braucht die Charterbescheinigung (§ 9). Der Vermieter darf sie nur ausstellen,
- für Fahrten auf den in der Anlage 5 genannten Binnenschifffahrtsstraßen,
- für Boote mit fest eingebauten Schlafplätzen, die die Anforderungen der Anlage 6 erfüllen,
- nach Einweisung des Mieters und wenn er sich von dessen ausreichender Befähigung überzeugt hat.
Eine Zweitschrift musst du sechs Monate aufbewahren und dem WSA auf Verlangen vorlegen. Verstößt du wiederholt oder grob gegen die Pflichten, kann das WSA dir die Ausstellung verbieten. Der Vermieter gilt neben dem Bootsführer als weiterer Verantwortlicher. Die Führerscheinregeln im Überblick stehen im Ratgeber hausboot führerschein; wer selbst vermieten oder mieten will, findet die Angebotsseite unter hausboot mieten.
Für Gästegruppen gibt es eine weitere Grenze: Im Gelegenheitsverkehr (Beförderung von Fahrgästen mit gestelltem Bootsführer) dürfen nicht mehr als zwölf Fahrgäste an Bord sein (§ 10). Bei Flüssiggasanlagen gelten dort zusätzliche Anforderungen.
Ex-Charterboote tragen diese Vergangenheit oft mit sich; mehr dazu bei ex charter hausboot kaufen.
Steuern: die Eckpunkte
Die steuerliche Behandlung ist die häufigste Falle. Hier die Orientierung, keine Beratung:
- Einkommensteuer: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG nennen ausdrücklich Schiffe, die in ein Schiffsregister eingetragen sind. Für nicht eingetragene Boote und für Vermietung mit umfangreichen Zusatzleistungen kann eine andere Einkunftsart in Frage kommen (EStG, § 21). Die Einordnung nimmt das Finanzamt vor; lass sie vorab klären.
- Umsatzsteuer: Kurzfristige Beherbergung (Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden) unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG dem ermäßigten Satz von 7 Prozent, der Regelsatz liegt bei 19 Prozent (UStG, § 12). Bei fest vertäuten Hausbooten wendet die Finanzverwaltung nach Abschnitt 4.12.1 UStAE eine Sonderregel an: Die Vermietung kann wie Grundstücksvermietung steuerfrei sein, wenn das Boot nicht leicht lösbar befestigt ist, einen bestimmten Liegeplatz hat und vertraglich und tatsächlich nur dort genutzt wird (Haufe). Ob und wie das auf dein Boot passt, klärst du mit einer Steuerberatung (Stand: Oktober 2026).
- Kleinunternehmer: Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (UStG, § 19). Auf die Regelung kannst du verzichten, dann bist du mindestens fünf Jahre gebunden (Stand: Oktober 2026).
- Gewerbesteuer: Wird die Vermietung gewerblich, gilt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag (GewStG, § 11) (Stand: Oktober 2026).
- Kommunale Abgaben: Manche Orte erheben Kurtaxe oder Übernachtungsabgaben. Frag bei der Gemeinde am Liegeplatz nach.
Mehr zu laufenden Steuern des Bootsbesitzes steht im Ratgeber hausboot steuern.
Registrierung und Plattformen: hausboot airbnb
Wer über Buchungsportale vermietet, ist von einer neueren EU-Regel betroffen. Die Verordnung (EU) 2024/1028 verlangt, dass Gastgeber in Gebieten mit Registrierungsverfahren eine Registrierungsnummer erhalten und diese im Angebot anzeigen; Plattformen müssen so gestaltet sein, dass Gastgeber die Nummer angeben, bevor sie Angebote einstellen (EUR-Lex). Die Verordnung gilt seit Mai 2026. Wie Registrierungsverfahren für Hausboote in Deutschland konkret ausgestaltet sind, ist je nach Land und Gemeinde verschieden; frag die Gemeinde (Stand: Oktober 2026).
Außerdem gelten die Hausregeln der Portale, etwa für Fotos, Stornierung und Haftung. Lies sie, bevor du dein Boot als Airbnb-Unterkunft listest.
Versicherung
Wichtig: Eine private Bootspolice deckt Vermietung nicht zwingend ab. Viele Versicherungsbedingungen unterscheiden zwischen privater und gewerblicher Nutzung oder schließen Charter aus. Sprich deinen Versicherer an und kläre:
- Ist Vermietung (stationär und fahrend) mitversichert?
- Wer haftet bei Schäden durch Mieter, wer bei Personenschäden?
- Gelten Kasko-Selbstbehalte anders?
- Welche Auflagen gibt es für Heizung, Gas und Elektrik, etwa Prüfnachweise?
Grundlagen zu Haftpflicht und Kasko findest du im Ratgeber hausboot versicherung.
Rendite: wie du ehrlich rechnest
Eine pauschale Rendite nennen wir nicht, weil sie von Revier, Saison, Preisniveau und Auslastung abhängt. Rechne so:
Einnahmen = Anzahl der Nächte × Preis pro Nacht (abzüglich Plattformgebühr)
Kosten = Liegeplatz, Versicherung, Wartung und Reparatur, Reinigung und Wäsche, Strom, Wasser, Entsorgung, Heizung im Winter, Steuern, Verwaltung, ggf. Zinsen
Nettorendite = (Einnahmen − Kosten) ÷ eingesetztes Kapital
Rechne konservativ und mit Leerstand. Nach Saison, Wetter und Genehmigungslage kann die Zahl der vermietbaren Nächte deutlich schwanken. Eine Übersicht der Kostenarten bietet was kostet ein hausboot, die eigenen Zahlen kannst du im hausboot kosten rechner durchspielen. Wenn die Vermietung ganzjährig laufen soll, sind Heizung und Eisfreihaltung ein Kostenblock; siehe hausboot heizung.
Wenn du ein Boot gezielt für die Vermietung suchst, passen oft ex charter hausboot kaufen, hausboot zum wohnen kaufen oder führerscheinfreies hausboot kaufen als Ausgangspunkt. Beschreibe dein Wunschboot im Suchauftrag.
Checkliste vor dem ersten Gast
- Liegeplatzvertrag erlaubt Vermietung (schriftlich)
- Bau- und wasserrechtliche Lage geklärt
- Bei Charter: Bootszeugnis, Kennzeichen, Charterbescheinigungen, Ausrüstung
- Gasanlage, Elektrik, Heizung und Rauch-/CO-Melder geprüft
- Versicherung bestätigt Vermietung
- Steuerliche Einordnung mit Finanzamt oder Steuerberatung geklärt
- Registrierung der Kurzzeitvermietung, falls vor Ort vorgesehen
- Hausordnung, Einweisung, Notfallnummern, Übergabeprotokoll
Rechtsstand: Oktober 2026. Vorschriften ändern sich; prüfe die Fassungen auf gesetze-im-internet.de und frag Gemeinde, WSA und Finanzamt.
Häufige Fragen
Darf ich mein Hausboot als Ferienwohnung vermieten?
Das hängt vom Liegeplatz ab. Neben dem Liegeplatzvertrag zählen Bau- und Wasserrecht der Gemeinde sowie die Genehmigung für die Nutzung des Bootes. Frag vorher die Gemeinde und den Liegeplatzbetreiber (Stand: Oktober 2026).
Brauche ich für die Vermietung ein Bootszeugnis?
Wenn du ein Sportboot an wechselnde Mieter zur Teilnahme am Verkehr auf Binnenschifffahrtsstraßen vermietest, ja: Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erteilt es auf Antrag nach Nachweis der Fahrtauglichkeit. Ein fest vertäutes Ferienhausboot ist ein anderer Fall; frag im Zweifel das zuständige Amt (Stand: Oktober 2026).
Was ist eine Charterbescheinigung?
Eine amtlich anerkannte Bescheinigung, die ein Vermieter für Boote unter 15 m Länge auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen ausstellen darf, wenn er den Mieter eingewiesen und dessen Befähigung geprüft hat. Sie ersetzt dort den Führerschein (Stand: Oktober 2026).
Zahle ich bei der Hausbootvermietung Umsatzsteuer?
Das ist eine Einzelfallfrage. Kurzfristige Beherbergung wird regulär mit 7 Prozent besteuert; bei fest vertäuten Hausbooten gibt es eine Sonderregel der Finanzverwaltung, nach der die Vermietung wie Grundstücksvermietung steuerfrei sein kann. Kleinunternehmer sind unter bestimmten Umsatzgrenzen befreit. Klär das mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung (Stand: Oktober 2026).
Wie hoch ist die Rendite beim Vermieten eines Hausboots?
Dafür gibt es keine belastbare Pauschale. Sie hängt von Auslastung, Preisen, Liegeplatz, Saison und Kosten ab. Rechne mit deinen eigenen Zahlen und ziehe Liegeplatz, Versicherung, Wartung, Reinigung und Steuern ab.
Muss ich meine Vermietung registrieren?
Die EU-Verordnung 2024/1028 verlangt in Gebieten mit Registrierungsverfahren eine Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen, die auf Plattformen angezeigt wird. Wie Deutschland das umsetzt, erfährst du bei Gemeinde und Land (Stand: Oktober 2026).
Ist meine Versicherung auch bei Vermietung gültig?
Nicht automatisch. Viele Policen unterscheiden zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Melde die Vermietung deinem Versicherer und lass dir die Deckung schriftlich bestätigen.
Quellen & Stand
Rechts- und Preisangaben: Stand: Oktober 2026 · zuletzt aktualisiert 04.10.2026. Angaben ohne Gewähr; im Einzelfall die zuständige Behörde fragen. Keine Rechtsberatung.
- Verordnung (EU) 2024/1028 über die Datenerhebung und den Datenaustausch im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen – EUR-Lex, Europäische Union (abgerufen 04.10.2026)
- Einkommensteuergesetz, § 21 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- Gewerbesteuergesetz, § 11 Steuermesszahl und Steuermessbetrag – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- BinSch-SportbootVermV, § 10 Pflichten des Sportbootführers – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- BinSch-SportbootVermV, § 1 Geltungsbereich – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- BinSch-SportbootVermV, § 2 Begriffsbestimmungen – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- BinSch-SportbootVermV, § 3 Grundregel, Zuständigkeit – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- BinSch-SportbootVermV, § 5 Nachweis über die Fahrtauglichkeit – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- BinSch-SportbootVermV, § 7 Kennzeichen – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- BinSch-SportbootVermV, § 8 Pflichten des Unternehmens – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- BinSch-SportbootVermV, § 9 Charterbescheinigung – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- Umsatzsteuergesetz, § 12 Steuersätze – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- Umsatzsteuergesetz, § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026)
- Umsatzsteuerbefreiung bei Vermietung und Verpachtung von Hausbooten (zu § 4 Nr. 12 UStG) – Haufe (abgerufen 04.10.2026)