20. Dezember: Lkw-Ausnahme wegen Niedrigwasser verlängert
Hausboot kaufen Redaktion3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
- Die Ausnahme vom Lkw-Sonntags- und Feiertagsfahrverbot gilt bis zum 20. Dezember.
- Nordrhein-Westfalen setzte die verlängerte Ausnahme per Erlass ab sofort um.
- In der ersten Novemberhälfte werden laut Bundesanstalt für Gewässerkunde weiterhin deutlich unterdurchschnittliche Wasserstände erwartet.
Die Verkehrsminister der Länder haben am Donnerstag bei ihrer zweitägigen Tagung in Hohenschwangau beschlossen, die Ausnahmeregelung vom Lkw-Sonntags- und Feiertagsfahrverbot bis zum 20. Dezember zu verlängern. In Nordrhein-Westfalen setzte Verkehrsminister Oliver Krischer die verlängerte Ausnahme per Erlass ab sofort um, wie die Welt berichtet.
Welche Lkw-Regel gilt ab sofort?
In Nordrhein-Westfalen bleibt die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw bis zum 20. Dezember in Kraft. Krischer hat den entsprechenden Erlass an die Bezirksregierungen auf den Weg gebracht. Der Bund und die Länder hatten sich laut Binnenschifffahrt Online bereits zu Beginn der akuten Niedrigwasserphase auf kurzfristige Erleichterungen geeinigt.
Nordrhein-Westfalen hatte das Sonntagsfahrverbot erstmals im Sommer vorübergehend aufgehoben. Wegen der wiederholt auftretenden Rekord-Niedrigwasserstände war die Maßnahme bereits einmal verlängert worden. Die nunmehrige Verlängerung endet am 20. Dezember.
Krischer bezeichnete die Verlängerung zwar nicht als ideale Lösung, angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pegelstände entlang des Rheins sei sie jedoch ein notwendiger Schritt zur Stabilisierung der Lieferketten.
Wie lange bleibt die Wasserlage kritisch?
Nach dem aktuellen Bericht der Bundesanstalt für Gewässerkunde haben die jüngsten Tiefdruckgebiete und Regenfälle zu keinen nennenswerten Entlastungen geführt. An den meisten Flüssen verharren Wasserstände und Abflüsse weiterhin auf niedrigem Niveau.
Nach Angaben der Hydrologen ist für die kommenden Tage eine leichte Erholung vor allem an Rhein, Donau und Weser zu erwarten. An den ostdeutschen Flüssen Elbe und Oder sind dagegen nur schwächere Impulse zu erwarten. Für die erste Novemberhälfte rechnet die Bundesanstalt für Gewässerkunde generell mit Wasserständen in deutlich unterdurchschnittlichen Bereichen.
„Es sieht so aus, dass trotz der Regenfälle bis zum Jahresende kaum Entspannung für die Schifffahrt auf dem Rhein in Sicht ist“ — Oliver Krischer, Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen
Was bedeutet die Lage für Lieferketten und Wasserstraßen?
Der Erlass nennt die reduzierte Fahrrinnentiefe als zentrale Ursache. Binnenschiffe müssen demnach ihre Ladekapazitäten deutlich verringern; einzelne Streckenabschnitte können nur noch eingeschränkt oder gar nicht befahren werden. Dies beeinträchtigt laut Erlass die Lieferketten sowie die Versorgung von Industrie, Wirtschaft und Bevölkerung.
Die Quellen nennen keine gesonderten Hausboot-Regelungen. Die beschriebenen Einschränkungen betreffen die Befahrbarkeit einzelner Wasserstraßenabschnitte allgemein. Zur Einordnung der Auswirkungen auf den Güterverkehr bietet die Redaktion einen Hintergrund zum festliegenden Frachtverkehr auf der Oder.
Die Verkehrsministerkonferenz einigte sich auf die verlängerte Ausnahme, während Nordrhein-Westfalen als eines der hauptbetroffenen Länder einen eigenen Erlass erließ. Die Bundeswasserstraßen sollen langfristig widerstandsfähiger werden. Neben dem Abbau bürokratischer Hürden fordern die Länder eine Beschleunigung von Infrastrukturprojekten.
Welche Maßnahmen sollen darüber hinaus greifen?
Die Förderung für den Umbau auf niedrigwassergeeignete Schiffe soll fortgeführt werden. Eine zuvor geplante Kürzung im Bundeshaushalt wurde nach Gesprächen mit dem Finanzministerium und dem Haushaltsausschuss zurückgenommen. Neben der Binnenschifffahrt standen auf der Konferenz unter anderem die Korridorsanierungen im Schienennetz mit verlässlichen baufreien Zeitfenstern sowie die Weiterentwicklung des autonomen und vernetzten Fahrens auf der Agenda. Den Vorsitz hatte der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und die Initiative System Wasserstraße forderten bereits vor der Konferenz eine Aufstockung der jährlichen Bundesinvestitionen auf mindestens 2,5 Milliarden Euro. Beide Organisationen verlangten außerdem einen sofortigen Stopp des geplanten pauschalen Stellenabbaus von acht Prozent bis 2030 in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Eine Bereichsausnahme für operative und sicherheitsrelevante Aufgaben soll einen zusätzlichen Verlust von rund tausend Stellen verhindern.
Krischer fordert zudem, den bestehenden Acht-Punkte-Plan zum Niedrigwasser zu einem Resilienzplan weiterzuentwickeln. Das Flottenerneuerungsprogramm für Niedrigwasserschiffe müsse dafür europäisch gedacht und erweitert werden. Technische Entwicklungen und laufende Standardisierungsarbeiten fasst die Redaktion im Überblick zu Wasserstoff und digitaler Binnenschifffahrt zusammen.
Der von Verdi und der Initiative System Wasserstraße geforderte jährliche Bundesinvestitionsbedarf liegt bei mindestens 2,5 Milliarden Euro.
Quellen
- Verkehrsministerkonferenz beschließt Verlängerung der Lkw-Fahrverbote bei Niedrigwasser — binnenschifffahrt-online.de, 2026-10-23
- Lkw-Sonntagsfahrverbot bleibt fast bis Jahresende ... — welt.de, 2026-10-23

